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Studihausvermietung

Alle Studierenden der Universität Trier und der Hochschule Trier können das Studierendenhaus mieten für Veranstaltungen jedweder Art – von Partys über Theatervorstellungen bis hin zu Proben.


KONTAKT

Zuständig für die Vermietung ist unser Studihausverwalter Alexander Harder.

Sprechzeiten:
Montag – Freitag: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
Telefon: 0651 – 201 3573
Fax: 0651 – 201 3902
E-Mail: 
Büro: Studihaus, Raum ST08

AUSSTATTUNG

In der Miete enthalten sind…
– Tische
– Stühle
– eine umfangreich ausgestattete Musikanlage mit Lichttechnik
– Kühlschränke und Küche
– Grillplatz
Auf Nachfrage außerdem:
– Seminartische
– Mikrophone und die dazugehörigen Verlängerungskabel

Der AStA bietet allen Mieter*innen die Möglichkeit, die bis zu 300 AStA Becher (0,33l, PP) zu nutzen. Diese gibt es ohne Aufpreis, jedoch wird für jeden verlorenen Becher 1 Euro Pfand genommen. Die gewünschte Menge einfach bei der Reservierung angeben.

Information Musiktechnik: XLR Anschluss 3polig für gängige Mischpulte, sowie Chinch Eingänge/Kabel vorhanden. 3,5 Klinkenanschluss, Klinke – USB C auch möglich.

Weiter Dinge, wie z.B. Beamer oder Kabel, sind gegen Kaution anmietbar.


PREISE

Der Mietpreis beläuft sich auf 300,00 €. Darin enthalten ist alles, was es im Haus gibt und die Endreinigung (gültig bei Privatveranstaltungen).

Bei Veranstaltungen von Fachschaften beträgt der Mietpreis 150,00 € (ohne Endreinigung). Die Endreinigung ist optional buchbar und kostet 150,00 Euro. Bei bestimmten Veranstaltungen (große Ersti-Partys, Mottopartys, …) kann die Studihausverwaltung auf eine Endreinigung durch den AStA bestehen! Aufgrund der Coronalage kann der Studihausverwalter die optionale Endreinigung untersagen. Dies wird individuell entschieden.

Zusätzlich fällt eine Kaution von 300,00 € an.

Zur Miete sind explizit nur Studierende der Universität Trier, der Fachhochschule Trier und der theologischen Fakultät Trier berechtigt. Bei Angestellten der Universität Trier wird je nach Sachlage entschieden. Der AStA finanziert mit Studigeldern das Studierendenhaus und kann somit den Mietpreis gering halten. Der Mietpreis trägt lediglich zur Deckung der Kosten bei. 

Ausfüllhilfe Genehmigung Ordnungsamt! Ordnungsamt_Erteilung_Genehmigung_Veranstaltung


MIETKOSTENRÜCKERSTATTUNG

Bedingungen für die Mietkostenrückerstattung:
Die Veranstaltung
– war nicht kommerziell ausgerichtet,
– war eine für Studierende öffentliche Veranstaltung,
– war von einem FSR, einer Hochschulgruppe, einem studentischen Verein oder einer studentischen Sportgruppe ausgerichtet und
– hat Verluste eingefahren.

Vorgehen für die Mietkostenrückerstattung
a) Schreibe einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Mietkostenrückerstattung.
b) Erstelle eine Auflistung aller Kosten und Einnahmen und füge diese dem Antrag bei.
c) Schicke deinen Antrag an .
d) Komm zur nächsten AStA-Sitzung (i.d.R. jeden zweiten Mittwoch 16:15 Uhr) und stelle deinen Antrag vor.