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Studierendenvertretung

Was bedeutet „Verfasste Studierendenschaft? Was genau ist eigentlich eine Fachschaft und was das StuPa? Welche AStA-Referate gibt es, wie kann ich da mitmachen und welche Angebote hat der AStA? Und was hat das alles miteinander und mit meinem Semesterbeitrag zu tun?


Die Verfasste Studierendenschaft

Hier ein grober Überblick über verschiedene Organe der Studierendenschaft.

Die Verfasste Studierendenschaft mit ihren Aufgaben und Rechten ist in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Landeshochschulgesetz festgeschrieben. Hierdurch bekommen die Studierenden das Recht sich selbst zu verwalten und Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben („Studentische Selbstverwaltung“). Ihr seid also automatisch Mitglieder der Studierendenschaft, an die derzeit 16 € eures Semesterbeitrages gehen. Das Geld wird durch den AStA verwaltet. Die Verteilung der Mittel wird durch das Studierendenparlament über den Haushalt beschlossen.


AStA

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist die „Exekutive“ der Verfassten Studierendenschaft und ist eure gewählte Studierendenvertretung. Er gliedert sich in zwölf Arbeitsbereiche (Referate) sowie weitere Arbeitskreise. Der AStA organisiert Angebote für die Studierendenschaft und vertritt diese gegenüber der Uni und Gesellschaft. Die Arbeit im AStA ist ehrenamtlich.

Die Referate des AStA werden von Hauptreferent*innen geleitet, welche durch Co-Referent*innen unterstützt und vertreten werden. Acht Hauptreferent*innen werden jährlich durch die „Legislative“, dem Studierendenparlament, gewählt. Die vier Hauptreferent*innen der autonomen Referate werden direkt durch ihre jeweilige Zielgruppe auf einer Vollversammlung gewählt. Der AStA hat außerdem Arbeitskreise eingerichtet, wie das Campusradio, den CineAStA und den AK Sport.


StuPa

Das Studierendenparlament (StuPa) hat 25 Sitze und wird jährlich durch alle Studierenden direkt gewählt. Traditionell treten hier die politischen Listen auf dem Campus zur Wahl an. Das StuPa wählt den Großteil des AStAs und entscheidet über den Haushalt und alle finanziellen Ausgaben der Studierendenschaft über 1000€. Beschlüsse des StuPa sind für die Organe der Studierendenschaft (z.B. AStA und Fachschaften) bindend, denn das StuPa ist als „Legislative“ das höchste Gremium der Studierendenschaft.
In der Regel findet sich nach der Wahl im StuPa eine „AStA Koalition“ welche sich auf ein Personal, wichtige Projekte und inhaltliche Ausrichtung des AStA verständigt. Das StuPa wählt ein Präsidium, setzt Ausschüsse, z.B. den Wahlausschuss ein und wählt die beiden studentischen Vertreter*innen im Verwaltungsrat des Studierendenwerks.

Aufruf

Warum zur Wahl gehen? Mit eurer Wahl entscheidet ihr über die Zusammensetzung des Studierendenparlaments und somit darüber, wie der AStA besetzt wird und wofür AStA und Fachschaften ihr Geld ausgeben können. Geld, welches ihr über den Anteil von 16€ Eures Semesterbeitrages an die Studierendenschaft zahlt. Wen haltet ihr für engagiert genug und fähig Euer Geld zu verwalten und es sinnvoll auszugeben? Wen haltet ihr für geeignet euch gegenüber der Uni, der Stadt, der Presse und der Landesregierung, z.B. bei Gesetzesanhörungen im Landtag, zu vertreten? Wer veranstaltet die besten Partys oder organisiert die interessantesten und kritischsten Vorträge? Wer schafft die nützlichsten Angebote für Studis? All dies entscheidet ihr mittelbar mit, über eure Wahl zum StuPa (und Senat). Natürlich könnt ihr euch auch darüber hinaus einbringen, indem ihr selbst kandidiert oder mitdiskutiert.
Die Verfasste Studierendenschaft ist ein einzigartiges rechtliches Gebilde, welches euch die Möglichkeit gibt, euch autark selbst zu organisieren und zu verwalten. Nutzt diese Möglichkeit.
Und: Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker ist die Stimme der Studis.

Darum: Vom 6. bis 8. Dezember wählen gehen!

Wahlverfahren

Jedes Jahr können alle Studierenden das Studierendenparlament wählen oder für dieses kandidieren. Die Wahlen werden vom Wahlausschuss des StuPa organisiert. Üblicherweise finden diese in der ersten Dezemberwoche statt. Das Studierendenparlament hat 25 Sitze. Über die Aufteilung der Sitze zwischen den antretenden Listen entscheidet ihr mit eurer Stimme bei der Zentralwahl auf der Zentralliste, bei der alle Studis antreten können. Zudem habt ihr über die fachbereichsbezogene Wahl auf der Fachbereichsliste die Möglichkeit, Personen eures Fachbereiches ein Direktmandat zu geben. Kandidierende einer Liste mit Direktmandat ziehen ins StuPa ein, auch wenn sie nicht über die Zentralliste gewählt wurden. Die Anzahl der Sitze, die eine Liste über die Zentralwahl gewonnen hat, ändert sich hierdurch jedoch nicht (es sei denn, es kommt zu Überhangmandaten).

Ihr werdet feststellen, dass ihr bei den Wahlen noch weitere Wahlzettel in die Hand gedrückt bekommt. Dies liegt daran, dass i. d. R. parallel zu den Wahlen der Studierendenschaft auch die Wahlen der Universität stattfinden. Diese sind vollkommen unabhängig voneinander, werden aber aus organisatorischen Gründen zusammen durchgeführt und sind ebenso wichtig. Hier könnt ihr die studentischen Vertreter*innen im Senat und den Fachbereichsräten (FBR´s) der Uni wählen.

Noch nicht genug gewählt? Verteilt im Jahr könnt ihr ebenso eure Fachschaftsräte (FSR`s), die Vertretungen der Studis eines Faches wählen.  


Fachschaften

Die Studierenden eines Faches werden Fachschaft genannt, dessen Organe ihre Aufgaben unabhängig von AStA/StuPa etc. wahrnehmen. Die Fachschaftsräte (FSR) sind ihre Vertretung und werden von der Fachschaft gewählt. Die FSRs bilden zusammen das Autonome FachschaftenTreffen (AFaT), in dem sie im Austausch mit anderen FSRs und dem AStA stehen. Außerdem können sie hier Gelder beantragen, die zuvor vom StuPa dem AFaT zugeteilt wurden. Bei der Aufwendung der Gelder sind die Fachschaftsräte inhaltlich und politisch unabhängig von StuPa und AStA.


Gremien der Universität

Universitätsebene

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Uni und zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Universität: Wahl der (Vize-) Präsident:innen, Ausgestaltung von Studiengängen (Beschluss der Prüfungsordnungen eurer Fächer) und Zulassungsbeschränkungen, wissenschaftliche Einrichtungen (z. B. die Bibliothek) und mehr. Er besteht aus dem Präsidenten (als Vorsitz), Dekan:innen und Prodekan:innen, 4 Studierenden, akademischen und nichtakademischen Mitarbeiter:innen und beratenden Mitgliedern. Die Mitglieder werden in den Hochschulwahlen durch die jeweilige Statusgruppe gewählt, die sie vertreten.

Der Hochschulrat berät die Universität in grundsätzlichen Angelegenheiten, muss der Grundordnung und der Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen zustimmen, macht einen Vorschlag zur Wahl des oder der Präsident*in und mehr. Er besteht aus fünf Mitgliedern der Hochschule (die vom Senat gewählt werden), hierunter auch ein Studierender, und fünf Mitgliedern der Bereiche Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben.

Unileitung

Die Präsidentin der Universität Trier, Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer, leitet und fördert die Universität Trier und vertritt sie in der Gesellschaft. Sie darf an allen Sitzungen von Gremien der Universität beiwohnen und von ihnen Auskunft verlangen.

Die zwei Vizepräsident*innen unterstützen die Präsidentin in ihren jeweiligen Teilgebieten. Die Kanzlerin der Universität, Dr. Ulrike Graßnick, ist zuständig für den Haushalt sowie Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.

Fachbereichsebene

Der Fachbereichsrat (FBR) berät und entscheidet grundsätzliche Angelegenheiten des Fachbereichs, außerdem verteilt er unter anderem Mittel an die Fächer und ist zuständig für Studien- und Prüfungsordnungen. Er besteht aus Dekan:in (als Vorsitz) und Prodekan:in, Professor:innen, akademischen und nichtakademischen Mitarbeiter:innen, Studierenden und einem oder einer Gleichstellungsbeauftragten.

Der oder die Dekan:in, der vom Fachbereichsrat gewählt wird, vollzieht unter anderem die Beschlüsse, führt die Geschäfte des Fachbereichs und sorgt für die Sicherstellung des Lehrangebots und dessen Organisation. Er oder sie wird von einem oder mehreren Prodekan:innen vertreten.

Die Berufungskommission kümmert sich um die Neubesetzung der Lehrstühle. Hier sitzen Professor:innen, Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Die Prüfungsausschüsse entscheiden unter anderem bei Härtefallanträgen der Studierenden. Sie bestehen aus Professor:innen und Dekan:innen, Mitarbeiter:innen und Studierenden.

Fachebene

Die Geschäftsführung leitet das Fach und vertritt es gegenüber dem Dekanat. Ein Lehrstuhl besteht aus einem oder einer Lehrstuhlinhaber:in (ein oder eine Professor:in) und (meist mehreren) nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, zu denen auch Studierende gehören können (dann studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte genannt). Diese unterstützen den oder die Professor:in bei seiner oder ihrer Arbeit. Die Fachstudienberatung ist die erste Anlaufstelle für Studierenden bei Problemen und Fragen zu ihrem Fach.