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Sozialfonds der Studierendenschaft

Der Sozialfonds ist dafür da, um Studierenden, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, zinslose Darlehen gewähren zu können. Wer berechtigt ist, ein Darlehen aus dem Sozialfonds zu erhalten und welche Konditionen daran geknüpft sind, findet ihr in der Vergabeordnung des studentischen Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Trier.

Die Höchstgrenze für das Sozialdarlehen ist der aktuelle BAföG-Höchstsatz und dieser wird nur als einmalige Leistung vergeben. Eine erneute Förderung kann nur nach vollständiger Rückzahlung des ersten Darlehens erfolgen. Der BAföG-Höchstsatz beträgt momentan 934 Euro (Stand: 19.12.2023).

Die Darlehen sind zinslos und können in Raten zurückgezahlt werden, oder per Einmalzahlung. Die Ratenhöhe, sowie der Start- und Endzeitpunkt der Rückzahlungen werden nach Rücksprache mit dem*der Antragsteller*in und dem Sozialreferat durch den Sozialfondsvergabeausschuss festgesetzt.

Über die endgültige Vergabe von Darlehen oder Zuschüssen, entscheidet nicht das Sozialreferat, sondern ausschließlich der Sozialfondsvergabeausschuss des Studierendenparlaments.
Dieser Ausschuss besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern (und deren jeweiligen Stellvertreter*innen), die alle zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und die Anträge neutral behandeln müssen.
Der Ausschuss wird vom Sozialreferat einberufen, sobald der Antrag vollständig dem Sozialreferat abgegeben wurde. Der/Die Sozialreferent*in stellt den Antrag auf der einberufenen Sitzung dem Sozialfondsvergabeausschuss vor, welcher dann nach Einsicht in alle Unterlagen dem Antrag stattgibt, oder diesen ablehnt.

Checkliste für einen Antrag auf ein Darlehen des Sozialfonds
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität Trier
  • Kopie des Ausweises des Antragstellers*der Antragstellerin (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Ausweises des/der Bürg*in (Vorder- und Rückseite, muss deutsche*r Staatsbürger*in sein)
  • Kopien der Kontoauszüge aller Konten des/der Antragssteller*in der letzten drei Monate
  • Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (siehe unten)

!Bitte reicht die Unterlagen einmal im Original beim Referat ein. Eine reine digitale Übermittlung ist nicht ausreichend!

Antragsformulare für ein Darlehen des Sozialfonds:

Falls ihr Fragen zu den Anträgen oder der Satzung des Sozialfonds habt, könnt ihr jederzeit dem Sozialreferat unter schreiben.