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Was ist der AStA?

Und was ist die „Verfasste Studierendenschaft“?

Willkommen beim AStA der Universität Trier, Eurer gewählten Studierendenvertretung. Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist die „Exekutive“ der Verfassten Studierendenschaft und gliedert sich in zwölf Arbeitsbereiche (Referate) sowie weitere Arbeitskreise. Der AStA organisiert Angebote für die Studierendenschaft und vertritt diese gegenüber der Uni und Gesellschaft. Die Arbeit im AStA ist ehrenamtlich.

Die Verfasste Studierendenschaft mit ihren Aufgaben und Rechten ist in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Landeshochschulgesetz festgeschrieben. Hierdurch bekommen die Studierenden das Recht sich selbst zu verwalten, d.h. sich eine Satzung und Ordnungen zu geben und Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben („Studentische Selbstverwaltung“). Ihr seid also automatisch Mitglieder der Studierendenschaft, an die derzeit 16 € eures Semesterbeitrages gehen. Das Geld wird durch den AStA verwaltet. Die Verteilung der Mittel wird durch das Studierendenparlament über den Haushalt beschlossen.

Die Referate des AStA werden von Hauptreferent*innen geleitet, welche durch Co-Referent*innen unterstützt und vertreten werden. Acht Hauptreferent*innen werden jährlich durch die „Legislative“, dem Studierendenparlament, gewählt. Die vier Hauptreferent*innen der autonomen Referate werden direkt durch ihre jeweilige Zielgruppe auf einer Vollversammlung gewählt. Der AStA hat außerdem Arbeitskreise eingerichtet, wie das Campusradio, der CineAStA und der AK Sport. Die Arbeit des AStAs ist in seiner Geschäftsordnung geregelt.

Weitere Gremien der Verfassten Studierendenschaft

Das schon erwähnte Studierendenparlament (StuPa) hat 25 Sitze und wird jährlich durch alle Studierenden direkt gewählt. Traditionell treten hier die politischen Listen auf dem Campus zur Wahl an. In der Regel findet sich anschließend im StuPa eine „AStA Koalition“ welche sich auf ein Personal, wichtige Projekte und inhaltliche Ausrichtung des AStAs verständigt. Beschlüsse des StuPa sind für den AStA bindend und das StuPa ist das höchste Gremium der Studierendenschaft, nach der Vollversammlung. Das StuPa wählt ein Präsidium, setzt Ausschüsse, z.B. den Wahlausschuss, ein und wählt die beiden studentischen Vertreter*innen im Verwaltungsrat des Studierendenwerks.

Neben AStA und StuPa gibt es noch die Fachschaften, die Studierenden eines Faches. Die Fachschaften sind inhaltlich von StuPa und AStA unabhängig, unterstehen aber den Beschlüssen des StuPa und der Finanzaufsicht des AStAs. Sie wählen als Vertretung die Fachschaftsräte (FSR), nicht zu verwechseln mit den Fachbereichsräten (FBR) der Uni. Die FSRs bilden zusammen das Autonome FachschaftenTreffen (AFaT), in dem sie mitteinander und mit dem AStA im Austausch stehen und Gelder für die Fachschaften verteilen.

Landes- und Bundesebene

Darüber hinaus ist der AStA auf Landesebene Teil der LandesAStenKonferenz RLP, die als Landestudierendenvertretung fungiert. Dort treffen sich regelmäßig alle ASten des Landes, um sich auszutauschen, zu debattieren und gemeinsame Positionen zu beschließen. Die LAK wird durch einen Sprecher*innenrat nach außen gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten. Sie ist im Hochschulgesetz verankert und wird regelmäßig zu Gesetzesentwürfen durch die Landesregierung und den Landtag angehört.

Auf Bundesebene übernimmt diese Aufgabe der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) e.v., welchem der AStA der Uni Trier 2021 erneut als Fördermitglied beigetreten ist.